top of page

Informieren Sie Ihre Versicherung,
noch bevor Sie erste Sitzungen wahrnehmen!

Im ersten Schritt wird im Rahmen von Sprechstunden und probatorischen Sitzungen geklärt, ob ein  Anspruch auf eine Kurz- oder Langzeittherapie besteht. Dieser erste Schritt wird von der Kasse immer übernommen, sofern sie diese NOCH VOR Inanspruchnahme der Versicherung melden. 

Sie müssen nur darauf achten, dass Sie das genehmigungsfreie, aber antragspflichtige Stundenkontingent (max. 3 Sprechstunden, max. 4 prob. Sitzungen!) nicht überschreiten!

Beispielformulierung: 

"Ich möchte in Österreich laut EU-Patientenmobilitätsrichtlinie eine Akutbehandlung und/oder eine Langzeitpsychotherapie (Richtlinientherapie) beginnen und beantrage hiermit die Kostenübernahme von 3 Sprechstunden à 50 Minuten und 4 probatorischen Sitzungen à 50 Minuten zur Diagnostik und Indikationsklärung." (Nähere Infos zur EU-Patientenmobilitätsrichtline)

Zudem ist es wichtig, dass Sie von der Psychotherapeutin, der Psychotherapeut einen entsprechenden Qualifikationsnachweis und einen Kostenvoranschlag erhalten und an Ihre Versicherung weiterleiten.

Falls Sie nähere Details zu den unterschiedlichen Behandlungsformaten brauchen, wenden Sie sich bitte an ein Mitglied des Teams deutsche Kassen. 

© 2025 Mag. Elisabeth Höchtl-Wallner   

Die Inhalte der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Materialien sind urheberrechtlich geschützt und sind ausschließlich für die persönliche Verwendung der Leserinnen und Leser bestimmt. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere die gewerbliche Nutzung sowie Weitergabe an andere Personen – auch in Teilen oder in überarbeiteter Form – ohne Zustimmung der UrheberInnen ist untersagt.

Sämtliche auf der Internetseite und dem Mitgliederbereich bereitgestellten Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Das Team deutsche Kassen übernimmt keine Haftung hinsichtlich eines bestimmten persönlichen Erfolges im Zuge einer Beantragung einer Psychotherapie und kann nicht für einen bestimmten individuellen Erfolg ihrer Veranstaltungen, Seminare und Lehrgänge und Veranstaltungen haftbar gemacht werden.

Impressum

Datenschutzvereinbarung

bottom of page