Informieren Sie Ihre Versicherung,
noch bevor Sie erste Sitzungen wahrnehmen!
Im ersten Schritt wird im Rahmen von Sprechstunden und probatorischen Sitzungen geklärt, ob ein Anspruch auf eine Kurz- oder Langzeittherapie besteht. Dieser erste Schritt wird von der Kasse immer übernommen, sofern sie diese NOCH VOR Inanspruchnahme der Versicherung melden.
Sie müssen nur darauf achten, dass Sie das genehmigungsfreie, aber antragspflichtige Stundenkontingent (max. 3 Sprechstunden, max. 4 prob. Sitzungen!) nicht überschreiten!
Beispielformulierung:
"Ich möchte in Österreich laut EU-Patientenmobilitätsrichtlinie eine Akutbehandlung und/oder eine Langzeitpsychotherapie (Richtlinientherapie) beginnen und beantrage hiermit die Kostenübernahme von 3 Sprechstunden à 50 Minuten und 4 probatorischen Sitzungen à 50 Minuten zur Diagnostik und Indikationsklärung." (Nähere Infos zur EU-Patientenmobilitätsrichtline)
Zudem ist es wichtig, dass Sie von der Psychotherapeutin, der Psychotherapeut einen entsprechenden Qualifikationsnachweis und einen Kostenvoranschlag erhalten und an Ihre Versicherung weiterleiten.
Falls Sie nähere Details zu den unterschiedlichen Behandlungsformaten brauchen, wenden Sie sich bitte an ein Mitglied des Teams deutsche Kassen.