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Studieren in Österreich

Qualitätszirkel Team deutsche Kassen

Psychotherapie bei deutschen
Krankenkassen beantragen

Infothek für Studierende und Psychotherapeut*inn*en 


Studierende, die in Deutschland versichert sind, können in Österreich bei entsprechendem Bedarf nach erfolgreicher Beantragung eine kassenfinanzierte, bei staatlicher Versicherung fast kostenfreie psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen. Der Vorgang der Bewilligung aus Österreich benötigt einen genau formulierten und detailreichen Antrag. Die Beantragung setzt einiges an Wissen voraus, sowohl bei deutschen Studierenden als auch bei den sie behandelnden österreichischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Fehlen Informationen, kommt es zu unnötigen Kosten, langer Beantragungszeit und nicht selten zu abgelehnten Anträgen. 

Kostenerstattung in Europa
Bei jeder medizinischen oder psychotherapeutischen Leistung besteht in Europa eine Wahlfreiheit: Patienten können entscheiden, ob eine Behandlung über die Europ. Krankenversicherungskarte EKVK - ÖGK - Österreichische Gesundheitskasse oder über die deutschen Kasse beantragt und abgerechnet werden soll.
Grundlage dieser Wahlfreiheit ist die EU-Patientenmobilitätsrichtlinie

Kostenerstattung.jpg

Zur psychotherapeutischen Versorgung über die Patientenmobilitätsrichtlinie
Über die Patientenmobilitätsrichtlinie kann unter Berücksichtigung einiger Faktoren eine in Deutschland gesetzlich verankerte Richtlinientherapie beantragt werden. 
Auf EU-Patienten.de können Sie die rechtlichen Grundlagen zur Beantragung über die Patientenmobilitätsricht-linie nachlesen.

Grundsätzlich gilt in der EU ab einer Aufenthaltsdauer über 3 Monaten eine Meldepflicht. Die Hauptmeldung beeinflusst allerdings laut Auskunft von www.EU-Patienten.de nicht die (Mit-)Versicherung bei der deutschen Kasse: wer während seines Studienaufenthaltes in Österreich hauptgemeldet ist, kann weiterhin in Deutschland versichert sein! 

Zur medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung durch die Österreichische Gesundheitskasse
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) sollte auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte sein. Mit dieser Karte erhalten Studierende während eines vorübergehenden Aufenthalts medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens kostenfrei in Österreich. Eigentlich sind alle Ärzte, die einen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) haben, vertraglich verpflichtet, die EKVK zu akzeptieren. Es zeigt sich, das nur einige Mediziner*innen sowie die Gesundheitszentren der ÖGK die EKVK anstandslos akzeptieren.
Studierende können bei ihrer Versicherung das Dokument S1 (nähere Infos finden Sie hier) anfordern und es 
bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) einreichen. Sie erhalten eine zweite Versicherungskarte - die der ÖGK und haben ab dann Anspruch auf alle Sachleistungen (z.B. Gesundheitsleistungen, medizinische Behandlung, Krankenhausaufenthalte), deren Kosten nach den geltenden Rechtsvorschriften von Österreich übernommen werden. Die anfallenden Kosten werden jedoch von Ihrem Krankenversicherungsträger in Deutschland erstattet, ohne das Sie sich darum kümmern müssten. Für die medizinische Behandlung ist der Besitz der ÖGK-Versichertenkarte eine Erleichterung, für die psychotherapeutische Behandlung allerdings wirtschaftlich ungünstig, da die ÖGK nur rund 35 Euro pro Sitzung rückerstattet, deutsche Kassen nach erfolgreicher Beantragung rund 120 Euro pro Sitzung.
 
Die Erfahrung zeigt, dass die Unterzeichnung des Dokument S1 eine Beantragung über die EU-Patientenmobilitätsrichtlinie erschwer kann. Bei der ÖGK versichert zu sein, erleichtert zwar die Besuche bei Ärzten, ist aber im Fall der Psychotherapie wirtschaftlich ungünstiger, da die ÖGK einen meist wesentlich kleineren Teil der Kosten rückerstattet.
Hier finden Sie näher Informationen zum Dokument S1

Vor Beginn einer kassenfinanzierten psychotherapeutischen Behandlung ist zu bedenken, dass Sie diese im Zuge einer Bewerbung für eine private Versicherung (u.a. im Rahmen einer Verbeamtung) oder einen Kredit im Zuge der Gesundheitsprüfung für 10 Jahre ab Behandlungsende bekannt geben müssen. Gewerkschaften wie u.a. ver.di bieten diesbezüglich eine kostenfreie Beratung.    

Wichtige Fragen im Vorfeld

Fragen im Vorfeld

1

Behandlungs-
formate

Welche Behandlungsformate werden von der Kasse übernommen?

2

Welche Methode

passt zu mir?

In Deutschland werden vier Therapierichtungen anerkannt. 

Worin unterscheiden sie sich?

3

Behandlungs-
kosten

Wieviel übernimmt die Kasse?

Wie viel muss ich
selbst bezahlen?  

ÜBersicht Behandlung.png

Schritte der Beantragung einer

Psychotherapie während des Studienaufenthaltes

Schritte der Beantragung

1

Kontakt zur

Versicherung

Informieren Sie Ihre Versicherung - schriftlich über Ihre Absicht, in Österreich eine Psychotherapie über das Kostenerstattungs-verfahren § 13 Abs. 4 SGB V zu beantragen. 

2

Suche nach einem
passenden Therapieplatz 

In Deutschland werden vier Therapierichtungen anerkannt. Wichtig ist, dass die Therapeutin, der Therapeut in einer der vier in Deutschland anerkannten Methoden zertifiziert ist.

3

Überweisung vom praktischen Arzt 

Um körperliche Ursachen psychischer Erkrankungen ausschließen zu können, ist es notwendig, sich vom praktischen Arzt eine Überweisung zur Psychotherapie zu holen. 

Der Qualitätszirkel Team deutsche Kassen ist eine Gruppe österreichischer Psychotherapeutinnen und -therapeuten des tiefenpsychologischen Clusters, deren Mitglieder mit deutschen (privaten wie gesetzlichen) Versicherungen direkt verrechnen können und die sich auf eine reibungslose Beantragung und erfolgreiche Durchführung von kassenfinanzierten Psychotherapien für deutsche Studierende spezialisiert haben. Die Mitglieder des Qualitätszirkels finden Sie hierFür Fragen zur kassenfinanzierten Psychotherapie bei deutschen Krankenkassen kontaktieren Sie uns bitte per Mail (studierenin@aon.at).

© 2024 Mag. Elisabeth Höchtl-Wallner   

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Sämtliche auf der Internetseite und dem Mitgliederbereich bereitgestellten Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Das Team deutsche Kassen übernimmt keine Haftung hinsichtlich eines bestimmten persönlichen Erfolges im Zuge einer Beantragung einer Psychotherapie und kann nicht für einen bestimmten individuellen Erfolg ihrer Veranstaltungen, Seminare und Lehrgänge und Veranstaltungen haftbar gemacht werden.

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